Ausnutzungsmaximierung von Flächen


Wie viel darf ich bauen?

Gerade im innerstädtischen Bereich wird der Bebauungsgrad eines Grundstückes oft über die Bebauung in der Umgebung, nämlich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) entschieden. Hier gibt es erhebliche Ermessensspielräume der Beteiligten, die oft nicht zugunsten des Bauherren, aber auch zugunsten der Gemeinde, ausgeschöpft werden. In einem begrenzteren Umfang, aber dennoch, gilt das auch für Bereiche, in denen per Bebauungsplan die Bebauung geregelt ist.

Wie wir Ihnen helfen können:

• Vorschlag von geeigneten Bautypen, die sich sehr gut in die nähere Umgebung einfügen
• Erhöhung des Ausnutzungsgrades der entsprechenden Fläche
• Verhandlung mit Bauaufsicht sowie Städten/Gemeinden

Durch die Verhandlung mit Bauaufsicht und den Städten/Gemeinden im Sinne der Parteien lassen sich einvernehmliche und akzeptable Ergebnisse erzielen. Dies verringert die Genehmigungsdauer und erleichtert die Durchführung.